Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite dienen der allgemeinen Information. Verbindliche und tagesaktuelle Angaben zu Förderprogrammen und Gesetzgebung erhalten Sie auf energiefranken.ch, beim Bundesamt für Energie und auf der offiziellen Webseite Ihres Kantons.
Recht & Gesetz

ZEV im Kanton Bern: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch richtig umsetzen

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist eines der mächtigsten Instrumente für Solaranlagen-Besitzer im Kanton Bern. Er ermöglicht es, den selbst produzierten Solarstrom direkt an Mieter, Stockwerkeigentümer oder Nachbarn zu verkaufen – zu einem höheren Preis als die Einspeisevergütung und günstiger als der Netzstromtarif. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

⚖️ Rechtliche Grundlagen

Der ZEV ist seit 2018 im eidgenössischen Energiegesetz (EnG) und in der Energieverordnung (EnV) verankert. Die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen:

🏠 ZEV-Modelle im Kanton Bern

Modell 1: Einfacher ZEV im Mehrfamilienhaus

Der klassische Fall: Ein Eigentümer installiert eine PV-Anlage auf dem Dach seines Mehrfamilienhauses und verkauft den Solarstrom an seine Mieter. Der Eigentümer betreibt die Anlage, rechnet den Strom ab und leitet den Netzstrom des Versorgers an die Mieter weiter. Dieses Modell ist einfach umzusetzen und eignet sich für Gebäude mit 4–20 Wohneinheiten.

Modell 2: Stockwerkeigentümer-ZEV

Bei Stockwerkeigentum wird der ZEV als Gemeinschaftsprojekt organisiert. Die Eigentümerversammlung beschliesst die Installation der PV-Anlage und die ZEV-Regelung. Die Kosten und Erträge werden nach einem vereinbarten Schlüssel verteilt. Dieses Modell erfordert eine sorgfältige vertragliche Regelung, ist aber besonders fair und transparent.

Modell 3: Grundstücksübergreifender ZEV

Seit der Gesetzesänderung 2023 können benachbarte Grundstücke einen gemeinsamen ZEV bilden. Ein Beispiel: Ein Landwirtschaftsbetrieb mit grosser PV-Anlage verkauft überschüssigen Solarstrom an die benachbarte Wohnsiedlung. Im Bernischen Mittelland bietet dieses Modell grosses Potenzial.

📊 Wirtschaftlichkeit eines ZEV

Die Wirtschaftlichkeit eines ZEV im Kanton Bern ist überdurchschnittlich gut. Ein Rechenbeispiel für ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten in der Region Bern:

📝 Abrechnungsmodelle

Für die Stromabrechnung im ZEV gibt es verschiedene Ansätze:

🔧 Technische Voraussetzungen

Für einen funktionierenden ZEV im Kanton Bern benötigen Sie:

⚠️ Häufige Fehler vermeiden

Bei der Umsetzung eines ZEV im Kanton Bern sind folgende Stolperfallen zu beachten:

⚖️ ZEV-Potenzial berechnen

Finden Sie heraus, wie ein ZEV-Modell die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage im Kanton Bern steigern kann.

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Schweizer Förderprogramme im Überblick

In der Schweiz profitieren Eigenheimbesitzer von attraktiven Förderprogrammen für Solaranlagen. Die Einmalvergütung (EIV) des Bundes deckt bis zu 30 % der Investitionskosten. Zusätzlich bieten viele Kantone und Gemeinden eigene Zuschüsse an. In Zürich beispielsweise gibt es kantonale Zusatzförderungen von bis zu CHF 3’000, während Bern einen Bonus für Fassadenanlagen gewährt. Wichtig: Die Förderanträge müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Ihr Solarinstallateur übernimmt in der Regel die gesamte Administration. Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell 3–6 Monate. Zusätzlich können Sie die Investitionskosten vollständig von der Einkommenssteuer abziehen – das spart je nach Steuersatz nochmals 20–35 % der Nettokosten.

Planung und Installation

Der Weg zur eigenen Solaranlage beginnt mit einer professionellen Dachanalyse. Dabei werden Ausrichtung, Neigung, Verschattung und Statik geprüft. Süd-, Südost- und Südwestdächer mit 15–35° Neigung sind ideal. Aber auch Ost-West-Anlagen sind wirtschaftlich sinnvoll und liefern eine gleichmässigere Stromproduktion über den Tag. Die Montage dauert typischerweise 2–3 Tage für ein Einfamilienhaus. Der Installateur kümmert sich um die Baubewilligung, den Netzanschluss und die Anmeldung bei Pronovo für die Einmalvergütung. Nach der Inbetriebnahme können Sie Ihre Stromproduktion per App überwachen und Ihren Eigenverbrauch optimieren. Ein jährlicher Check durch den Fachmann sichert die langfristige Leistung.

Wirtschaftlichkeit und Amortisation

Technologie und Modultypen

Moderne Solarmodule erreichen Wirkungsgrade von 20–22 % und sind deutlich leistungsfähiger als frühere Generationen. Die gängigsten Typen sind monokristalline Module – sie bieten die beste Flächeneffizienz und eignen sich ideal für Schweizer Dächer mit begrenztem Platz. Ganzschwarze Module (Full Black) sind besonders beliebt, da sie ästhetisch ansprechend sind und sich harmonisch ins Dachbild fügen. Bifaziale Module nutzen zusätzlich das reflektierte Licht der Rückseite und liefern bis zu 10 % Mehrertrag. Die Module sind auf mindestens 25 Jahre Leistung garantiert und verlieren pro Jahr nur etwa 0,3–0,5 % ihrer Kapazität. Die Wechselrichter – das Herzstück jeder Anlage – wandeln den Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom um.

Solaranlage für Mieter und Stockwerkeigentümer

Auch ohne eigenes Dach können Sie von Solarstrom profitieren. Das Modell der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es Mietern und Stockwerkeigentümern, gemeinsam eine Solaranlage zu betreiben und den Strom untereinander aufzuteilen. Der Vermieter oder die Stockwerkeigentümergemeinschaft installiert die Anlage, und die Kosten werden fair auf alle Parteien verteilt. Seit der Revision des Energiegesetzes sind die rechtlichen Rahmenbedingungen klar geregelt. Der Solarstrom wird direkt an die Bewohner verkauft – günstiger als der normale Netzstrom. Alternativ gibt es Stecker-Solaranlagen für den Balkon: Mit 300–800 Watt Leistung produzieren sie genug Strom für Kühlschrank und Grundlast – ganz ohne Dachmontage.

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