Das Jahr 2026 bringt bedeutende Veränderungen für die Solarbranche in der Schweiz. Mit dem neuen Energiegesetz, dem Winterstrom-Bonus und der Eigenmietwert-Reform treten gleich mehrere Regulierungen in Kraft, die den Ausbau der Photovoltaik massiv beschleunigen sollen. Wir analysieren, was das für Eigenheimbesitzer im Kanton Bern konkret bedeutet.

a) Neues Energiegesetz (LEG): Höhere Ausbauziele und Solarpflicht

Das revidierte Leitungsenergiegesetz (LEG) setzt ambitionierte neue Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Schweiz strebt bis 2035 einen Solarstrom-Anteil von 25% am Gesamtstromverbrauch an – eine Verdoppelung gegenüber den bisherigen Planungen. Für den Kanton Bern als zweitgrösster Kanton der Schweiz bedeutet das eine Verdreifachung der installierten Kapazität innerhalb der nächsten zehn Jahre.

Kernstück der Revision ist die Solarpflicht für Neubauten ab 300 m² Gebäudefläche. Diese Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2026 für sämtliche Neubauten, die den entsprechenden Schwellenwert überschreiten – unabhängig von der Nutzungsart. Landwirtschaftliche Gebäude, Gewerbebauten und grosse Einfamilienhäuser fallen gleichermassen unter diese Regelung.

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Wichtig: Die Solarpflicht gilt für Neubauten ab 300 m² Gebäudefläche. Für bestehende Gebäude besteht keine Nachrüstpflicht, doch die Förderungen machen eine freiwillige Installation äusserst attraktiv.

Darüber hinaus werden die Bewilligungsverfahren vereinfacht und die Vorschriften für gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV) gelockert. Farbige Solarmodule und innovative Fassadenlösungen werden damit auch in ästhetisch sensiblen Gebieten einfacher realisierbar.

b) Winterstrom-Bonus: Belohnung für clevere Anlagenausrichtung

Eine der spannendsten Neuerungen ist der Winterstrom-Bonus, der Anlagenbetreiber belohnt, die ihren Solarstrom besonders gleichmässig über das Jahr verteilt produzieren. Im Schweizer Stromsystem klafft im Winter eine erhebliche Lücke zwischen Produktion und Verbrauch – genau hier setzt der neue Bonus an.

Anlagen mit Ost-West-Ausrichtung oder Fassadenanlagen, die einen höheren Anteil ihres Jahresertrags in den Wintermonaten (Oktober bis März) liefern, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Der Bonus beträgt bis zu CHF 250 pro kWp für Anlagen, die mindestens 40% ihres Jahresertrags im Winterhalbjahr erzeugen.

«Der Winterstrom-Bonus macht erstmals Fassadenanlagen wirtschaftlich konkurrenzfähig. Im Berner Oberland, wo die Wintersonne tief steht und steil auf Fassaden trifft, ist das Potenzial enorm.»

Für das Berner Oberland mit seinen steilen Tallagen und der intensiven Wintersonne bietet der Winterstrom-Bonus besondere Chancen. Fassadenanlagen an nach Süden ausgerichteten Gebäuden können in Berggebieten einen Winterstrom-Anteil von über 45% erreichen und damit den vollen Bonus ausschöpfen. Die Kombination aus Schneereflexion und tief stehender Sonne macht Fassadenanlagen in höheren Lagen besonders effizient.

c) Eigenmietwert-Reform: Steuerliche Neuordnung für Eigenheimbesitzer

Die lang debattierte Eigenmietwert-Reform tritt 2026 in eine neue Phase. Während der Eigenmietwert für Erstwohnungen voraussichtlich abgeschafft wird, ändern sich auch die Regeln für energetische Sanierungsabzüge. Für Solaranlagen-Besitzer ist die Übergangsregelung besonders relevant.

Konkret bedeutet das: Investitionen in Solaranlagen, die vor dem Stichtag der Reform getätigt werden, profitieren noch vom vollständigen Steuerabzug unter dem bisherigen System. Wer danach investiert, kann die Kosten zwar weiterhin abziehen, doch die Berechnungsgrundlage ändert sich. Experten empfehlen daher, geplante Solarinvestitionen zeitnah umzusetzen.

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Beispielrechnung Steuerersparnis: Bei einer 15-kWp-Anlage mit Investitionskosten von CHF 32'000 und einem Berner Grenzsteuersatz von ca. 30% ergibt sich eine Steuerersparnis von rund CHF 5'800 – zusätzlich zur Einmalvergütung und Batterieförderung.

Im Kanton Bern, wo der kombinierte Steuersatz (Bund, Kanton, Gemeinde) je nach Wohnort und Einkommen zwischen 25% und 38% liegt, kann die steuerliche Entlastung mehrere Tausend Franken betragen. Besonders in steuergünstigen Gemeinden wie Muri bei Bern, Köniz oder Thun wirkt sich das positiv auf die Gesamtrechnung aus.

d) Beschleunigtes Bewilligungsverfahren: Weniger Bürokratie, schnellere Installation

Eines der grössten Hindernisse für den Solarausbau war bislang die langwierige Bürokratie. Das neue beschleunigte Bewilligungsverfahren schafft hier Abhilfe. Solaranlagen auf bestehenden Dächern in Bauzonen sind künftig in den meisten Fällen nur noch meldepflichtig – eine formelle Baubewilligung entfällt.

Die Meldefrist beträgt neu maximal 30 Tage. Erfolgt in dieser Frist kein Einspruch durch die Behörde, gilt die Anlage als bewilligt. Für Anlagen auf Flachdächern, die die Dachlinie nicht überragen, entfällt auch die Meldepflicht vollständig. Einzig für denkmalgeschützte Gebäude und Objekte in Schutzzonen bleibt ein ordentliches Bewilligungsverfahren erforderlich.

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30 Tage Meldefrist: Nach Einreichung der Meldung gilt die Solaranlage als bewilligt, sofern die Behörde nicht innerhalb von 30 Tagen Einspruch erhebt. Das beschleunigt die Realisierung erheblich.

Für den Kanton Bern ist das besonders relevant, da die bisherigen Bewilligungsverfahren je nach Gemeinde zwischen 6 Wochen und 6 Monaten dauerten. Mit dem neuen Verfahren kann die Zeitspanne von der Planung bis zur Inbetriebnahme einer Solaranlage auf unter 3 Monate verkürzt werden.

e) Auswirkungen auf den Kanton Bern: BKW, Solarpotenzial und Zukunft

Die BKW als grösster Energieversorger im Kanton Bern spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der neuen Gesetze. Der Konzern hat bereits angekündigt, seine Netzinfrastruktur für bidirektionales Laden und dezentrale Einspeisungen massiv auszubauen. Intelligente Messsysteme (Smart Meter) sollen bis Ende 2027 flächendeckend installiert sein und eine dynamische Vergütung des eingespeisten Solarstroms ermöglichen.

Das Berner Solarpotenzial ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Laut dem Solarkataster des Bundes verfügt der Kanton Bern über ein technisches Dachflächenpotenzial von rund 6'800 GWh pro Jahr – das entspricht mehr als dem doppelten aktuellen Stromverbrauch des Kantons. Besonders das Mittelland mit seinen grossen Dachflächen auf landwirtschaftlichen Gebäuden und die sonnenreichen Lagen im Berner Oberland bieten enormes Wachstumspotenzial.

«Das Berner Solarpotenzial könnte den gesamten kantonalen Stromverbrauch mehr als doppelt decken. Die neuen Gesetze schaffen endlich den Rahmen, dieses Potenzial auszuschöpfen.»

Mit der Kombination aus Bundesförderung, kantonaler Batterieförderung, Steuervorteilen und den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ergibt sich für Eigenheimbesitzer im Kanton Bern eine historisch einmalige Gelegenheit. Die Amortisationszeit einer typischen Solaranlage sinkt damit auf 8–10 Jahre, während die Anlage über 25–30 Jahre zuverlässig Strom produziert.